Kompromissangebot für “Starterschul”-Klassen

Die Einrichtung der 23 “Starterschulen” als Primarschulen ist rechtswidrig – Dennoch bietet die Volksinitiative “Wir wollen lernen!” im Interesse der Kinder der Behörde einen Komprromiss an.

Schulexperimente im rechtsfreien Raum / Kein Vertrauensschutz

Die Einrichtung von Primarschulklassen in der Jahrgangsstufe 5 von 23 Grundschulen als angebliche „Starterschulen“ hat bereits im geltenden Schulgesetz, mit dem die Primarschule eingeführt werden sollte, keine Rechtsgrundlage. Diese Klassen sind also Schulexperimente im rechtsfreien Raum, die zusätzlich gegen den Volksentscheid verstoßen, mit dem sich die Hamburger klar gegen die Primarschule ausgesprochen haben. Einen „Vertrauensschutz“ für die Eltern, die ihre Kinder in solchen Klassen angemeldet haben, gibt es nicht, da auch nach dem im Zeitpunkt der Anmeldung im Februar 2010 geltenden 12. Änderungsgesetz zum Schulgesetz, mit dem ab 2011 die Primarschule eingeführt werden sollte, solche „Starterschulklassen“ nicht vorgesehen waren. Für gesetzeswidrige Versprechungen der Senatorin, dennoch solche Klassen einrichten zu wollen, ist deshalb kein Raum. Denn das Schulgesetz gilt auch für die Senatorin und ihre politischen Unterstützer.

Volksinitiative handelt im Interesse der Kinder

Für die betroffenen Kinder ist ein Wechsel spätestens zum Beginn der Klassenstufe 6 wichtig, da mit Klassenstufe 6 die zweite Fremdsprache an den weiterführenden Schulen beginnt. Sie können also bei einem rechtzeitigen Wechsel zum Start des neuen Schuljahres nach den Sommerferien 2011 noch rechtzeitig zum Beginn des Unterrichts der zweiten Fremdsprache „dabei sein“. Die Eltern können damit vermeiden, dass ihre Kinder andernfalls erst ein Jahr später mit erheblichen Defiziten in bestehende Klassen wechseln müssten.

Verzicht auf gerichtliche Eilmaßnahmen, nur notfalls Verfassungsklage als Hauptsacheverfahren

Wir fordern die Schulsenatorin auf, die Starterschul-Klassen als Schulexperimente im rechtsfreien Raum einzustellen und den Eltern in der kommenden Anmelderunde im Februar 2011 das Ummelden ihrer Kinder aus den rechtswidrigen Starterschul-Klassen in die Klassenstufe 6 der weiterführenden Schulen (Stadtteilschulen und Gymnasien) nach den Sommerferien 2011 zu ermöglichen. Die Schulbehörde muss hierbei klarstellen, dass es nach diesem Schuljahr 2010/2011 keine Fortsetzung der Starterschul-Klassen geben wird.

Sollte die Schulsenatorin dieser Forderung nicht kurzfristig entsprechen, wird die Volksinitiative eine Verfassungsklage einreichen und so die gerichtliche Bestätigung der Forderung durch das Hamburgische Verfassungsgericht in einem Hauptsacheverfahren herbeiführen. Von einem – ebenfalls möglichen – Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Eilverfahren für einen sofortigen Stopp der “Starterschul”-Klassen sehen wir im Interesse der betroffenen Kinder ab. Denn diese wären die Leidtragenden, wenn sie als Folge des Taktierens der Senatorin gezwungen würden, während des laufenden Schuljahres die Schule zu wechseln.