Schul-Fusionen der Behörde rechtswidrig – Tipps zum Handeln!

Wegen der zahlreichen Nachfragen, die wir zu den zur Zeit von der Behörde vorangetriebenen, rechtlich aber unwirksamen Schul-Fusionen erhalten haben, möchten wir die wesentlichen Informationen sowie eine Handreichung zum weiteren Vorgehen mit dieser Info-Mail noch einmal für Sie zusammenfassen:

1. Die Fusionen sind rechtswidrig

Für die gegenwärtig von der Schulbehörde gedeckten Maßnahmen verschiedener Schulleitungen, die zur Vorbereitung der Primarschule im Frühjahr 2010 mit dem Schulentwicklungsplan 2010 von der Schulbehörde angekündigten Schulfusionen (insbesondere rund 100 Grundschulstandorten zu 50 Primarschulstandorten) umzusetzen, obwohl diese Fusionen ohne Primarschule überflüssig und sachlich abwegig sind, fehlt die Rechtsgrundlage.

Klar und deutlich ausgedrückt: Es gibt zur Zeit keine juristische Grundlage für solche Fusionen und daher vor allem auch keine angeblichen “gemeinsamen Gremien” solcher Fusionsschulen – es gibt überhaupt keine Fusionen!

2. Ohne Rechtsverordnung des Senats keine Schulfusion

Das geltende Schulgesetz ist klar und deutlich: Nach § 87 Abs. 3 des Hamburgischen Schulgesetzes setzen Fusionen als schulorganisatorische Entscheidungen den Erlass und die Verkündung einer Rechtsverordnung des Senats voraus. Eine solche Rechtsverordnung zu den Schulfusionen ist aber nicht erlassen worden. Zwar hat die Behörde einen Entwurf für eine derartige Verordnung am 23. Juni 2010 noch in die der Behörde zur Seite gestellte Deputation der Schulbehörde gegeben. Nach dem erfolgreichen Volksentscheid vom 18. Juli 2010 ist der Entwurfstext der Verordnung dann aber nicht mehr im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und damit auch nicht in Kraft getreten.

Neben der Hamburger SPD fordern inzwischen auch die Bildungspolitiker in der CDU eine Aussetzung der von der Schulbehörde unter Leitung von Schulsenatorin gewollten Fusionen. In dem Antrag Altonaer Gedanken zum Kurs der Hamburger CDU heißt es hierzu:

  • “Wir fordern die Bildungsbehörde auf, die vor dem Volksentscheid beschlossenen schulorganisatorische Veränderungen, die aufgrund des Volksentscheides ggf. obsolet geworden sind, bis zur Verabschiedung eines neuen Schulentwicklungsplanes nicht umzusetzen.”

3. Was können Eltern, Elternräte, Lehrkräfte und Schulleitungen jetzt tun?

Die Ausgangslage ist klar: Da es keine Fusionen gibt, sind auch alle auf deren Umsetzung gerichteten Maßnahmen der Schulbehörde (z. B. Bestellung neuer Schulleiter, Bildung neuer Fusionsgremien, Weiterleitung von Lehrer- und Schülerdaten an andere Schulen usw.) rechtswidrig.

Bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Schulbehörde einlenkt, ist eine möglichst große Geschlossenheit aller Beteiligten und Betroffenen das oberste Ziel. Wir empfehlen folgende konkrete Schritte, die man zwar als “zivilen Ungehorsam” bezeichnen könnte, der vielen von uns/Ihnen neu sein wird, aber in diesen besonderen Zeiten wahrscheinlich der einzige Ausweg sind, um schnell Klarheit zu bekommen:

  • Einberufung der Elternvollversammlung Ihrer bisherigen Schule durch deren bisherigen Elternrat;
  • Neuwahlen zu den Gremien der bisherigen Schulen, d. h. insb. auch Wahl des neuen Drittels des Elternrates der bisherigen Schulen, damit die Gremien handlungsfähig bleiben;
  • Beschluss Ihres Elternrates der bisherigen Schule, alle Maßnahmen sofort rückgängig zu machen, und insb. die ggf. von der Schulbehörde “eingesetzte” neue Leitung der angeblichen “Fusionsschule” aufzufordern, die Lehrkräfte entsprechend zu informieren;
  • Klare Bitte bzw. Aufforderung an den Schulleiter der bisherigen Schule, deren Schulkonferenz (ggf. außerordentlich) einzuberufen, durch den Elternrat;
  • Durchsetzung dieser Position durch den Elternrat in der Schulkonferenz der bisherigen Schule;
  • Verweigerung der Teilnahme an den Wahlen zu den von angeblichen “Fusions-Schuleitungen” einberufenen “Versammlungen” zur Wahl neuer angeblicher “Fusionsgremien” – denn jede Mitwirkung an derartigen Wahlen von “Gremien” angeblicher “Fusionsschulen” würde anschließend von der Schulbehörde im Zweifel so ausgelegt, als seien diese Fusionen von den Eltern und anderen Beteiligten gewollt;
  • Betroffene Eltern haben daneben selbstverständlich auch die Möglichkeit, eigene rechtliche Schritte einzuleiten: Legen Sie deshalb vorsorglich gegenüber allen schriftlichen Mitteilungen “Ihrer Schulleitung”, die auf eine Fusion gerichtet sind, schriftlich durch ein kurzes Schreiben Widerspruch ein.

Lesen Sie weiterführend hierzu auch:

Planungschaos belastet die Grundschulen (Hamburger Abendblatt v. 1.9.2010)

http://www.abendblatt.de/hamburg/schule/article1616777/Planungschaos-belastet-die-Grundschulen.html

Schulreformgegner rufen Eltern zum “zivilen Ungehorsam” auf (WELT v. 31.8.2010)

http://www.welt.de/die-welt/regionales/hamburg/article9304312/Schulreformgegner-rufen-Eltern-zum-zivilen-Ungehorsam-auf.html

Die Diskussion dieses Vorgangs ist auch auf politisch höchster Ebene derzeit in vollem Gang. Wir werden Sie über alle Entwicklungen jederzeit aktuell auf dem Laufenden halten.