"Wir wollen lernen!" - Elternwahlrecht und individuelle Schulbildung ab Klasse 5

Zeitplan unserer Volksinitiative

Der Zeitplan der Volksinitative steht hier für Sie als pdf-Datei bereit. Einfach den folgenden Link anklicken, Dokument herunterladen und ausdrucken:

Zeitplan der Volksinitative "Wir wollen lernen!"

Was ist eine Volksinitiative?

Viele von Ihnen haben sich bisher möglicherweise noch nicht mit dem Gedanken befasst, sich selbst in einer Volksinitative zu engagieren. Daher hier eine kurze Erläuterung:

Das Hamburgische Gesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz - VAbstG) gibt den (wahlberechtigten) Bürgern der Freien und Hansestadt Hamburg das Recht, "auf Gebieten, die der Zuständigkeit der Bürgerschaft unterliegen, ... an der Gesetzgebung und an der politischen Willensbildung" teilzunehmen. 

Eine Volksinitiative muss danach 3 Stufen passieren, um zu einer verbuindlichen Regelung mit Gesetzeskraft zu kommen:

1. Stufe: Volksinitiative

2. Stufe: Volksbegehren

3. Stufe: Volksentscheid

Gegenstand unserer Volksinitiative, die sich bereits in der dritten Stufe befindet, ist für den Volksentscheid am 18. Juli 2010 nach § 2 VAbstG die sog. "andere Vorlage":

„Ich fordere die Bürgerschaft und den Senat der Freien und Hansestadt
Hamburg auf, eine Ausgliederung der Klassen 5 und 6 aus den Gymnasien und
anderen weiterführenden Schulen und deren Anbindung an die Grundschulen
als "Primarschulen" zu unterlassen.

Denn ich bin dafür, dass die Hamburger Gymnasien und weiterführenden
Schulen in der bisherigen Form, d. h. beginnend mit der Unterstufe ab Klasse
5, erhalten bleiben und die Eltern auch in Zukunft das Recht behalten, die
Schulform für ihre Kinder nach der Klasse 4 zu wählen.

Ich fordere deshalb Senat und Bürgerschaft auf, das Zwölfte Gesetz zur
Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes vom 20. Oktober 2009
(HmbGVBl. S. 373) zu diesen beiden Punkten unverzüglich rückgängig zu
machen."


Wir haben den Beginn der Sammlung von Unterschriften am 11. Mai 2008 dem Senat unter Angabe von drei Vertrauenspersonen (die berechtigt sind, für die Initiatoren Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen) angezeigt (§ 3 VAbstG).

Binnen kurzer Zeit haben wir im Sommer 2008 mehr als das Doppelte der erforderlichen Zahl von 10.000 Unterschriften, nämlich knapp 21.000 Unterschriften gesammelt und diese fristgerecht am 19. November 2008 beim Senat eingereicht (§ 4 VAbstG). Stellt der Senat anschließend fest, dass 10.000 zur Bürgerschaft Wahlberechtigten die Volksinitiative unterstützt haben, teilt er das der Bürgerschaft mit (§ 5 VAbstG).

Da die Fraktionen der CDU und der GAL hierauf nicht reagierten, haben wir gemäß § 6 VAbstG die Durchführung eines sog. Volksbegehrens beim Senat beantragt. Das Volksbegehren fand vom 28. Oktober bis zum 17. November 2009 statt. Statt der erforderlichen rd. 62.000 Unterschriften haben innerhalb von nur drei Wochen 184.500 Hamburgerinnen und Hamburger für die Vorlage unterschrieben! 

CDU, GAL, LINKE und SPD haben daraufhin am 3. März 2010 einige Nachbesserungen im Primarschulgesetz vom Oktober 2009 in Verbindung mit dem vor der Sitzung unterzeichneten "Primarschul-Pakt" über einen "Schulfrieden" zwischen den beteiligten Parteien CDU, GAL und SPD verabschiedet. Diese Nachbesserungen werden nach einem erfolgreichen Volksentscheid dazu führen, dass die Grundschulen (Kl. 1-4), Stadtteilschulen (Kl. 5-13), Gymnasien (Kl. 5-12) und die Gesamtschulen (Kl. 1-13) nach den Sommerferien mit einer deutlich verbesserten Ausstattung und unter Berücksichtigung der Ideen der "neuen Lernkultur" damit beginnen können, sich wieder frei von parteipolitischen Diskussionen um die Schulideologien der GAL auf richtig guten Unterricht zu konzentrieren.

Über dieses Zwischenergebnis, das ohne unser Engagement nicht zustande gekommen wäre, und über die nun in greifbare Nähe gerückte gute Perspektive für die Hamburger Schulen nach den kommenden Sommerferien freuen wir uns sehr.

Der Volksentscheid am 18. Juli 2010 ist durch die Strategie der Parteien nun das gebotene Mittel, um das Elternwahlrecht in Klasse 4 und die weiterführenden Schulen ab Klasse 5 - mit der beschlossenen besseren Ausstattung und der "neuen Lernkultur" - nach den Sommerferien mit den Klassen 1-4 und 5-12 bzw. 13 arbeiten lassen zu können:

Beim Volksbegehren haben 184.500 Hamburger dafür unterschrieben, dass das Elternwahlrecht in Klasse 4 und weiterführende Schulen (Gymnasien, Stadtteilschulen und Gesamtschulen) ab Klasse 5 erhalten bleiben. Das im Oktober 2009 beschlossene und jetzt "nachgebesserte" Primarschul-Gesetz sieht demgegenüber eine zwangsweise Einführung der 6-jährigen Primarschule bis spätestens 2012 und ein Probejahr für alle Schüler in den gymnasialen 7. Klassen ("verflixtes siebtes Jahr") vor, an deren Ende - nach gerade mal einem Jahr Unterricht und mitten in der Pubertät - die Zeugniskonferenz die Schüler überprüfen und ggf. neu sortieren soll. Dieses von den Bürgerschaftsparteien am 3. März 2010 beschlossene Modell ist nicht nur schlecht für die Kinder, sondern entspricht auch nicht ansatzweise dem Wunsch der Mehrheit der Hamburger Eltern. 

Volksentscheide auch bundesweit?

Bis heute gibt es in der Bundesrepubklik Deutschland noch nicht die Möglichkeit, bundesweite Volksentscheide durchzuführen. Der Verein Mehr Demokratie e. V., Berlin (www.mehr-demokratie.de), setzt sich aber für die Einführung dieser Möglichkeit ein. Wenn Sie diese Initiative unterstützen möchten, klicken Sie auf das folgende Banner. Sie gelangen dann direkt auf die Website des Vereins: